Beitragsordnung
§ 1 Höhe der Beiträge
(1) Es sind folgende Mindestbeiträge pro Jahr zu entrichten:
- – von Privatpersonen 100,00 €
- – von schwerbehinderten Privatpersonen 50,00 €
- – von privaten Vermietern bis 8 Betten 120,00 €
- – von Beherbergungsbetrieben bis 35 Zimmer 250,00 €, jedes weitere Zimmer 2,00 €
- – von Gaststätten 210,00 €
- – von Vereinen und Verbänden 125,00 €
- – von Firmen im Sinne des § 3 der Satzung 250,00 €
- – von Kommunen je Einwohner 0,51 €
- – von Stadtführern 50,00 €
(2) Für Fördermitglieder wird ein individueller Beitrag festgelegt, mindestens jedoch
100,00 € pro Jahr.
(3) Als Aufnahmegebühr ist folgender Beitrag zu entrichten:
– 10 % des Jahresmitgliedsbeitrages der o.g. Personengruppen
§ 2 Zahlungsfristen
(1) Die Mitgliedsbeiträge sind im IV. Quartal am 30.11. des Jahres für das kommende Jahr zu entrichten.
Neue Mitglieder zahlen für die Zeit vom Eintritt bis zum Jahresende einen anteiligen Beitrag. Der Beitrag ist innerhalb von drei Wochen nach der Aufnahme zu zahlen.
(2) Die Aufnahmegebühr ist zu zahlen, nachdem der Vorstand das Mitglied aufgenommen hat.
§ 3 Zahlungsarten
(1) Der Beitrag kann gezahlt werden durch:
– Überweisung auf das Konto des GüstrowTourismus e.V.
– Barzahlung in der Geschäftsstelle der Güstrow-Information
(2) Für die Zahlung der Aufnahmegebühr gilt analog § 3 (1).
(3) Rechnungen/Quittungsbelege werden generell ausgefertigt.
§ 4 Änderungen der Beitragsordnung
Änderungen der Beitragsordnung sind im § 15 der Satzung geregelt.
§ 5 Inkrafttreten
(1) Diese Beitragsordnung tritt zum 01.01.2011, laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 08.11.2010, in Kraft.